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Kündigung

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Als Möglichkeiten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stehen im Wesentlichen die nachfolgend aufgeführten Alternativen zur Verfügung:

  • der Abschluss eines schriftlichen Aufhebungsvertrages, bei dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu ausgehandelten Bedingungen den Arbeitsvertrag einvernehmlich zu einem bestimmten Zeitpunkt auflösen oder
  • die einseitig vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer erklärte (außerordentliche oder ordentliche) Kündigung des Arbeitsverhältnisses ohne nachfolgende Klage oder
  • bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung: der zeitlich nachfolgende Abschluss eines Abwicklungsvertrages, der an die Kündigung anknüpft und deren Folgen regelt oder
  • bei einer laufenden Kündigungsschutzklage: der gerichtliche Vergleich mit einer Beendigungsregelung.

Welche der Alternativen empfehlenswert ist, richtet sich nach der konkreten Sach- und Rechtslage in Ihrem Fall. Dabei sind insbesondere folgende Umstände zu berücksichtigen:

  • Findet auf das Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz Anwendung?
  • Liegt ein Kündigungsgrund im Sinne der Rechtsprechung vor?
  • In welcher Höhe kann eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes „herausverhandelt“ werden?
  • Welcher Beendigungszeitpunkt ist der richtige?
  • Wie ist das Kündigungsschreiben zu formulieren? Wer muss es unterzeichnen?
  • Kann eine Freistellung von der Arbeitspflicht bei Gehaltsfortzahlung durchgesetzt werden? Wenn ja, wie lange?