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News

Hamburger Gerichtsentscheidungen

LAG Hamburg, Beschluss vom 13.9.2018 – 2 TaBV 5/18:
Unterhält die Arbeitgeberin einen Twitter-Account, besteht aufgrund der Funktionalität „Antwort“ ein Mitbestimmungsrecht des (Gesamt-)Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.
Näheres: BeckRS 2018, 27031

LAG Hamburg, Urteil vom 20.2.2018 – 4 Sa 69/17:
Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen, die nach dem Inkrafttreten des MiLoG am 16.8.2014 abgeschlossen bzw geändert wurden, verstoßen gegen § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, wenn sie nicht den Anspruch auf den Mindestlohn ausdrücklich ausnehmen, weil solche Ausschlussklauseln die Rechtslage nach Inkrafttreten des MiLoG nicht mehr zutreffend abbilden.
Näheres: Chwalisz ArbRAktuell 2018, 261

LAG Hamburg, Beschluss vom 15.2.2018 – 8 TaBV 5/17:
Eine Onlinewahl im Rahmen der Betriebsratswahl ist nicht zulässig.
Näheres: Steiner ArbRAktuell 2018, 482

Neues aus der Kanzlei

Neueste Buchveröffentlichung: Herausgeber und Mitautor Kramer, IT-Arbeitsrecht, 3. Auflage, Verlag C. H. Beck, München 2023- Mehr Infos

Die im Verlag C. H. Beck erscheinende Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA) hat in Heft 7/2021 eine Buchbesprechung von Dr. Stefan Kramer („eJustice – Praxishandbuch, 5. Auflage 2020) veröffentlicht (Kramer NZA 2021, 483).

Seit Oktober 2020 ist Dr. Stefan Kramer Mitglied der Gesellschaft Hamburger Juristen (GHJ), die im Jahr 1885 gegründet wurde.

Laut JUVE Handbuch 2019/2020 gehört Dr. Kramer im Rahmen des nationalen Rankings im Arbeitsrecht zu den oft empfohlenen Anwälten mit dem Hinweis auf dessen sehr vertiefte Kenntnis des Beschäftigtendatenschutzes und einer hohen Spezialisierung.

Seit Oktober 2019 ist das von Dr. Stefan Kramer herausgegebene und mitverfasste Handbuch IT-Arbeitsrecht – Digitalisierte Unternehmen: Herausforderungen und Lösungen in der zweiten Auflage (Verlag C. H. Beck, München) im Buchhandel und in beck online erschienen. Näheres: beckshop.de