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Kündigungsschutzklage

Arbeitnehmer: Kurzfristige Mandatierung

Innerhalb von drei Wochen ab Zugang des Kündigungsschreibens ist gegen die Kündigung beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage zu erheben, ansonsten gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam. Kurzfristig nach Erhalt des Kündigungsschreibens ist zu prüfen, ob ein zum Kündigungsausspruch Befugter unterzeichnet hat. Eventuell besteht die Möglichkeit, eine Zurückweisung der Kündigungserklärung wegen Fehlens einer Original-Vollmachtsurkunde vorzunehmen. Eile ist daher geboten.

Prozessstrategie

Folgende Aspekte werden im ersten Besprechungstermin – gleich, ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind – festgelegt:

  • Wie stellt sich der Sachverhalt dar?
  • Ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar?
  • Wie fundiert ist der behauptete Kündigungsgrund?
  • Welche Chancen und Risiken bestehen?
  • Welches Ziel haben Sie?
  • Soll der Rechtsstreit längerfristig ausgetragen werden oder kurz-/mittelfristig durch Vergleich enden oder gar vermieden werden?
  • Festlegung der weiteren Vorgehensweise