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Betriebsverfassung

Mitbestimmung des Betriebsrats

kramer berät und vertritt Betriebsräte im betrieblichen Tagesgeschäft. Hierbei steht die sachorientierte, effektive Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten im Mittelpunkt. Neben der Geltendmachung von Rechten aus dem BetrVG gehören die Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, die Begleitung von Einigungsstellenverfahren sowie von Interessenausgleich und Sozialplan zu möglichen Aufträgen. Soweit keine innerbetriebliche Einigung möglich ist, erfolgt die Vertretung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren.